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Übertragung nach DATEV ​

NCS-DATEV kennt zwei Wege, um Belege und Buchungen an DATEV zu übergeben. Beide erzeugen dieselben Nutzdaten – sie unterscheiden sich nur im Transport. Welcher Weg genutzt wird, ist eine Einstellung und lässt sich später wechseln.

Die beiden Wege im Vergleich ​

Weg A – DateiWeg B – Online-Schnittstelle
ErgebnisZIP-Belegpaket mit Beschreibungsdatei, Buchungsdaten und den PDF-DateienDirekte Anfragen an die DATEV-Schnittstelle
Versandüber den DATEV Belegtransfer (überwachter Ordner)durch die Anwendung selbst, abgesichert per OAuth 2.0 und OpenID Connect
Abnahme durch DATEV nötigneinja
Verfügbarkeitab der ersten Versionwird nachgerüstet

Welcher Weg ist der richtige?

Weg A ist der schnellste Einstieg: Es genügt der bei DATEV übliche Belegtransfer, eine gesonderte Freigabe durch DATEV ist nicht erforderlich.

Weg B kommt ohne Zwischenordner aus und überträgt unmittelbar, setzt aber eine Registrierung und Abnahme bei DATEV voraus.

Weg A – Datei über den Belegtransfer ​

NCS-DATEV erzeugt ein Belegpaket: ein ZIP-Archiv, das neben den eigentlichen Belegdateien eine Beschreibungsdatei mit den Indexdaten sowie die strukturierten Buchungsdaten enthält. Dieses Paket wird in einen Ordner abgelegt, den der DATEV Belegtransfer überwacht und von dort automatisch an die Kanzlei übermittelt.

Ablage des Belegpakets für den Belegtransfer

Details und Einrichtung: Belegtransfer (Datei)

Weg B – DATEV-Online-Schnittstelle ​

Auf diesem Weg spricht NCS-DATEV die DATEV-Schnittstelle direkt an. Die Anmeldung erfolgt über ein Freigabeverfahren (OAuth 2.0 mit OpenID Connect); die Zugriffsrechte werden dabei einmalig erteilt und danach automatisch erneuert.

Voraussetzung ist, dass die Anwendung bei DATEV registriert und abgenommen ist.

Details und Einrichtung: DATEV-Online-Schnittstelle

Was in beiden Fällen gleich ist ​

  • die Zusammenstellung der Daten aus SAP Business One bzw. DocuWare
  • die Feldzuweisung (Feldzuweisung)
  • die Prüfung vor dem Versand (Validierung)
  • die Protokollierung jeder Übertragung (Monitor)

Ein Wechsel des Übertragungswegs ändert daher nichts an Ihren Zuordnungen und Prüfregeln.

DATEV-Spezifikationen

Die verbindlichen technischen Spezifikationen von DATEV (Schema-Dateien und Prüfwerkzeug) sind über das DATEV Developer Portal zu beziehen und dürfen nicht weitergegeben werden. Diese Dokumentation verweist deshalb nur darauf.

Dokumentation – NC-Solutions