Übertragung nach DATEV
NCS-DATEV kennt zwei Wege, um Belege und Buchungen an DATEV zu übergeben. Beide erzeugen dieselben Nutzdaten – sie unterscheiden sich nur im Transport. Welcher Weg genutzt wird, ist eine Einstellung und lässt sich später wechseln.
Die beiden Wege im Vergleich
| Weg A – Datei | Weg B – Online-Schnittstelle | |
|---|---|---|
| Ergebnis | ZIP-Belegpaket mit Beschreibungsdatei, Buchungsdaten und den PDF-Dateien | Direkte Anfragen an die DATEV-Schnittstelle |
| Versand | über den DATEV Belegtransfer (überwachter Ordner) | durch die Anwendung selbst, abgesichert per OAuth 2.0 und OpenID Connect |
| Abnahme durch DATEV nötig | nein | ja |
| Verfügbarkeit | ab der ersten Version | wird nachgerüstet |
Welcher Weg ist der richtige?
Weg A ist der schnellste Einstieg: Es genügt der bei DATEV übliche Belegtransfer, eine gesonderte Freigabe durch DATEV ist nicht erforderlich.
Weg B kommt ohne Zwischenordner aus und überträgt unmittelbar, setzt aber eine Registrierung und Abnahme bei DATEV voraus.
Weg A – Datei über den Belegtransfer
NCS-DATEV erzeugt ein Belegpaket: ein ZIP-Archiv, das neben den eigentlichen Belegdateien eine Beschreibungsdatei mit den Indexdaten sowie die strukturierten Buchungsdaten enthält. Dieses Paket wird in einen Ordner abgelegt, den der DATEV Belegtransfer überwacht und von dort automatisch an die Kanzlei übermittelt.

Details und Einrichtung: Belegtransfer (Datei)
Weg B – DATEV-Online-Schnittstelle
Auf diesem Weg spricht NCS-DATEV die DATEV-Schnittstelle direkt an. Die Anmeldung erfolgt über ein Freigabeverfahren (OAuth 2.0 mit OpenID Connect); die Zugriffsrechte werden dabei einmalig erteilt und danach automatisch erneuert.
Voraussetzung ist, dass die Anwendung bei DATEV registriert und abgenommen ist.
Details und Einrichtung: DATEV-Online-Schnittstelle
Was in beiden Fällen gleich ist
- die Zusammenstellung der Daten aus SAP Business One bzw. DocuWare
- die Feldzuweisung (Feldzuweisung)
- die Prüfung vor dem Versand (Validierung)
- die Protokollierung jeder Übertragung (Monitor)
Ein Wechsel des Übertragungswegs ändert daher nichts an Ihren Zuordnungen und Prüfregeln.
DATEV-Spezifikationen
Die verbindlichen technischen Spezifikationen von DATEV (Schema-Dateien und Prüfwerkzeug) sind über das DATEV Developer Portal zu beziehen und dürfen nicht weitergegeben werden. Diese Dokumentation verweist deshalb nur darauf.
